Bad Bramstedt ist eine Kleinstadt im Kreis Segeberg
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Segeberg
Einwohner
15.149 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24576
Vorwahl
04192
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmAukamp, AmBrunnen, Bissenmoor, Eichenhof, Gayen, Hegebuchenbusch, Holm, Klashorn, Lindenhof, AmAukamp, AmBrunnen, Bissenmoor, Eichenhof, Gayen, Hegebuchenbusch, Holm, Klashorn, Lindenhof
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 71 für das Gebiet Landweg 10 ist vom 17.02.2025 bis 17.03.2025 geplant.
- Eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 67 mit örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet südlich der Wohnbebauung Moorstücken, westlich des Brunnenweges und nordwestlich der Umgehungsstraße B206 ist vom 17.02.2025 bis 07.03.2025 geplant.
- Pläne für bezahlbaren Wohnraum am Achtern Dieck, bisher als Gewerbegebiet ausgewiesen, werden diskutiert; es soll zu 100% geförderter Wohnungsbau kommen, mit optionaler gewerblicher Nutzfläche im Erdgeschoss.
- Der Baustart für eine Kindertagesstätte in Bad Bramstedt, die 2025 eröffnen soll, hängt von der Einigung und Genehmigung des entsprechenden Bebauungsplans ab.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.